Bei der Seilzugangstechnik handelt es sich um eine vergleichsweise junge Technik: Erst in den 1990er Jahren wurde diese von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz: BG-Bau) anerkannt. Seither hat sich viel getan: es wurden Regularien zur Ausbildung und Arbeitssicherheit für Industriekletterer verfasst und die deutsche Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit regeln die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Seilzugangstechnik. Bei OTTO Industriekletterer sind wir nach allen gängigen Regelwerken zertifiziert.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt Sicherheitsstandards und Empfehlungen fest, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Im Bereich Industrieklettern gibt es deshalb spezifische DGUV-Regelungen, Informationen und Grundsätze. Wichtig sind hierbei vor allem zwei Inhalte:
Kenntnisse über diese Regelungen, Informationen und Grundsätze sind daher die Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten in der Höhe.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in Deutschland sind eine Zusammenstellung von Grundsätzen und Handlungsempfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung. Die TRBS 1111 trägt den Titel Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 sind in Deutschland verbindliche Regelwerke, die sicherheitstechnische Anforderungen konkretisieren. Die TRBS 2121 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Seilzugangstechniken für das Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich.
In dieser TRBS werden Anforderungen an die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Arbeiten unter Verwendung von Seilzugangstechniken festgelegt. Dies beinhaltet Aspekte wie Auswahl und Prüfung der Ausrüstung, Ausbildung der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Einsatzgrundsätze sowie Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die Seilzugangstechniken verwenden, die TRBS 2121 beachten, um sicherzustellen, dass ihre Arbeitspraktiken den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.