Industrieklettern
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Regelwerke

Bei der Seilzugangstechnik handelt es sich um eine vergleichsweise junge Technik: Erst in den 1990er Jahren wurde diese von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz: BG-Bau) anerkannt. Seither hat sich viel getan: es wurden Regularien zur Ausbildung und Arbeitssicherheit für Industriekletterer verfasst und die deutsche Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit regeln die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Seilzugangstechnik. Bei OTTO Industriekletterer sind wir nach allen gängigen Regelwerken zertifiziert.


DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt Sicherheitsstandards und Empfehlungen fest, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Im Bereich Industrieklettern gibt es deshalb spezifische DGUV-Regelungen, Informationen und Grundsätze. Wichtig sind hierbei vor allem zwei Inhalte:

  • DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, die sich dem Arbeiten in der Höhe beschäftigt. Sie gibt Hinweise zu Auswahl, Benutzung und Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und legt Anforderungen an die Ausbildung der Industriekletterer fest. 
  • Die DGUV-I 212-001 befasst sich mit dem Thema Ausbildung und Befähigungsnachweis für Anwender von Seilzugangstechniken und bietet Richtlinien und Empfehlungen für die Ausbildung von Personen, die Seilzugangstechniken im beruflichen Kontext anwenden. Dabei werden unter anderem die Anforderungen an die Ausbildungsstätten, die Inhalte der Ausbildung, die Prüfungen sowie die regelmäßige Fortbildung behandelt.

Kenntnisse über diese Regelungen, Informationen und Grundsätze sind daher die Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten in der Höhe.

Trbs 1111

 Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in Deutschland sind eine Zusammenstellung von Grundsätzen und Handlungsempfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung. Die TRBS 1111 trägt den Titel Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung.

Diese Regelwerke geben Unternehmen und Arbeitnehmern Leitlinien zur systematischen Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die TRBS 1111 erklärt den Prozess der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich Identifikation von Gefährdungen, Bewertung der Risiken, Festlegung von Schutzmaßnahmen und regelmäßiger Überprüfung.
Es ist entscheidend, dass Unternehmen die TRBS 1111 anwenden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutzmanagementsystems.

 

Trbs 2121

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 sind in Deutschland verbindliche Regelwerke, die sicherheitstechnische Anforderungen konkretisieren. Die TRBS 2121 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Seilzugangstechniken für das Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich.
In dieser TRBS werden Anforderungen an die Organisation, Durchführung und Dokumentation von Arbeiten unter Verwendung von Seilzugangstechniken festgelegt. Dies beinhaltet Aspekte wie Auswahl und Prüfung der Ausrüstung, Ausbildung der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Einsatzgrundsätze sowie Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die Seilzugangstechniken verwenden, die TRBS 2121 beachten, um sicherzustellen, dass ihre Arbeitspraktiken den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.


 
 
 
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